Kostenerstattungsverfahren


Therapieplätze sind rar, mittlerweile wird häufig aufs Kostenerstattungsverfahren zurück gegriffen um auch Therapie bei approbierten Therapeuten ohne Kassenzulassung machen zu können. 

 

Um die Hürden etwas zu reduzieren findest du hier die PDF für den Antrag bei deiner Krankenkasse, eigene Daten ergänzen und das Antrags schreiben ist geschafft. 

Einen Antrag auf Kostenerstattung wird generell nur dann genehmigt wenn folgende Faktoren zutreffen. 

  • es besteht eine Notwendigkeit
  • ein Systemversagen wurde nachgewiesen

Eine Absagen Liste welche gefordert wird soll letzteres nachweisen.  

 

Für den Nachweis der Notwendigkeit habe ich mich bisher immer an die 116 117 Gewand um eine Termin in der "psychotherapeutischen Sprechstunde" vermittelt zu bekommen, das Erstgespräch.
Zum Abschluss des Gespräches wurde mir von der behandelnden Person das Formular (PTV11) ausgehändigt. 

 

Den Antrag auf Kostenerstattung stellt ihr schriftlich bei eurer Krankenkasse dafür findet ihr im folgenden ein PDF Dokument welches ihr nur noch ergänzen bräuchtet.

 

Auf die Weiteren Bestandteile gehe ich hoffentlich zeitnah Ausführlicher ein.

Download
Kostenerstattungsverfahrensantrag
Dieses Dokument kannst du mit deinen eigenen Daten ergänzen.
Kostenerstattungsverfahren Vorlage.pdf
Adobe Acrobat Dokument 57.6 KB

Himweis:

Mittlerweile fordern einige Therapierende von zu behandelnder Person die Differenz zwischen dem Kassensatz (und damit dem Betrag welcher bei Übernahme pro Sitzung von der Kasse gezahlt wird) und dem eigentlichem Honorar.

Benötigte Dokumente

 

  • Schriftlicher Antrag
  • eine PTV 11 Bescheinigung 
  • Approbation der zukünftig therapierenden Fachkraft
  • Therapieplatzzusage der Künftig Behandelnden Person
  • eine Liste mit absagen von Kassenzugelassenen Therapeuten (die Anzahl Variiert je nach Krankenkasse, z.B. Techniker fordert 10 Absagen)

Eine PTV11 Bescheinigung schaute bei mir bisher immer so aus. 

 

Hier wird die Dringlichkeit bzw. überhaupt der Bedarf für Therapie festgestellt. 
Früher wurde zwischen keiner, relativer und akuter Dringlichkeit unterschieden. Dies machte damals den Unterschied bezüglich der Zeitlichen Frist welche akzeptabel war zum warten auf einen Therapie Platz.